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Ehrensauschädeln

Statut:
Ehren-Sauschädel-Orden und Titul „Ehren-Sauschädel“ des h.R. Ferrostadia

Präambel

Das hohe Reych Ferrostadia hat anno Uhui 100 in Anlehnung an den winterlichen, bäuerlichen Brauch „Sautanz“ (Schlachtfest) den Ehrensauschädel-Orden und den Titul „Ehrensauschädel“ ins Leben gerufen.
Der Titul „Ehren-Sauschädel“ ist in der schlaraffischen Stammrolle zu vermerken.
Der tiefere Sinn der Ordensverleihung besteht darin, dass nur Persönlichkeiten des Uhuversums in die nähere Auswahl gezogen werden, die auf Grund ihres Ansehens und ihrer Reputation in der Schlaraffia in der Lage sind, dem h.R. Ferrostadia eine nennenswerte Zahl von Freunden aus dem Uhuversum zuzuführen. Letztere ihrerseits müssen Freude an guter Atzung und guter Labung sowie an einem Genuss vollen Leben haben. Dies soll auch aus ihrem Habitus ersichtlich sein.

 

145 Sauschädlsippung 35

 Artikel 1

Allgemeine Bestimmungen:

Der Orden „Ehren-Sauschädel“ kann an Ritter aller Reyche des Uhuversums verliehen werden, die

  • auf Grund ihres körperlichen Status über ein zumindest sehr kompaktes Aussehen verfügen und überdies
  • nimmer müde sind, ihre Zuneigung zum lethefrohen Reych Ferrostadia zu bekunden.
  • Leichtgewichtige können - wenn überhaupt - nur in ganz seltenen und begründeten Ausnahmefällen akzeptiert werden.
  • Vegetarier sind von der Verleihung ausgeschlossen.

Sonstige Bestimmungen für Ritter der hohen Ferrostadia sind:

  • besondere Verdienste um Ferrostadia im Allgemeinen;
  • regelmäßiger Besuch aller Sauschädel-Sippungen;
  • hervorragende Leistungen im Dienste der Organisation der Sauschädel-Sippungen und der Sauschädel-Kristallynen.
  • Die Ehren-Sauschädel des h.R. Ferrostadia kommen für die Kosten der sogenannten Sauschädel-Kristallyne zu gleichen Teilen auf.

Sonstige Konditionen für Ritter anderer Reyche:

  • besondere Verdienste um Ferrostadia,
  • bisher bereits häufiger Besuch von Sippungen im hohen Reych Ferrostadia;
  • die verbindliche Erklärung, in Hinkunft so oft wie möglich zu Sippungen im hohen Reych Ferrostadia einzureiten.

Die Erfüllung dieser Konditionen ist einerseits Voraussetzung für die Verleihung des Tituls „Ehren-Sauschädel“, gibt aber anderseits keinen Anspruch darauf, diesen Titul zu begehren.

Artikel 2

Über die Ernennung zum Ehren-Sauschädel entscheiden die Sassen des hohen Reyches Ferrostadia bei einer Schlaraffiade mit absoluter Mehrheit. Vorschlagsberechtigt sind nur die Ehren-Sauschädel des hohen Reyches Ferrostadia, die ihrerseits vorher Einigung über die Person des zu Erkürenden herzustellen haben.

Artikel 3

Nach Möglichkeit ist pro Winterung nur ein Ehren-Sauschädel zu erküren. Die Zahl der erkorenen Ehren-Sauschädel darf pro Winterung jedoch maximal drei Sassen betragen.
Die Zahl der Ehren-Sauschädel unter fünfundsiebzig Lebensjahren darf 50 nicht überschreiten.

Artikel 4

Die Ernennung zum Ehren-Sauschädel erfolgt bei der alljährlichen Sauschädel-Sippung im hohen Reych Ferrostadia.
Bei der Vorführung des zu Erkürenden durch die Förmlichkeit bildet die Gesamtheit der Ehren-Sauschädel in voller Darbietung ihrer eigenen Zier als Ehren-Sauschädel ein Spalierum. Zur Ceremonie selbst bilden sie ein Ehrengeleit.

Artikel 5

In der Reihenfolge seiner Erkürung erhält jeder Ehren-Sauschädel eine Ordinariozahl, welche in seiner Ordensurkundt dokumentiert wird. Bei gleichzeitiger Verleihung an mehrere Ritter, wird die Ordinariozahl nach der Reychsnummer gestuft - bei demselben Reych nach dem Eintritt in Schlaraffia.

Artikel 6

Das sichtbare Zeichen eines Ehren-Sauschädels ist die Ganzkopf-Sauschädel-Maske sowie eine Ordenskette mit dem daran befindlichen, runden Orden „Ehren-Sauschädel“.

Artikel 7

Die Gesamtheit der Ehren-Sauschädel als solche verfügt über kein selbständiges, eigenes Vermögen. Urkunden und Orden werden vom hohen Reych Ferrostadia aus dessen Vermögen zur Verfügung gestellt.

Artikel 8

 Anlässlich der Erkürung zum Ehren-Sauschädel hat dieser den Sassen einen atzbaren Sauschädel samt Brot aus seiner eigenen Schatulle zu berappen. Es ist weiters seine Aufgabe, diesen Sauschädel in der Folge zu tranchieren und für besonders geeignete Wortfechsungen anzubieten.

Artikel 9

Sämtliche, die Gesamtheit der Ehren-Sauschädel betreffenden, Agenda werden durch den Kantzelar des hohen Reyches Ferrostadia besorgt.

Artikel 10

Beim Ausscheiden eines Ehren-Sauschädels aus Allschlaraffia gemäß deren Satzungen sowie des Ahallarittes gelten die Bestimmungen der §§ 36 und 61 des Spiegels in der jeweils geltenden Fassung. Die Insignien des Ehren-Sauschädels sind dem hohen Reych Ferrostadia zurück zu geben.

Artikel 11

Diese Statuten gelten als wesentlicher Bestandteil des Hausgesetzes des h.R. Ferrostadia, sind jedoch stets den Bestimmungen von Spiegel und Ceremoniale in der jeweils geltenden Fassung unterworfen.

Gegeben zu Ferrostadia
im Eismond a.U. 164
Das Redaktionskomittee:
Da Bua, Diogenesis, Corsair